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Schafft Österreich die DSGVO Strafen ab?

27/04/2018 by Andreas Schindler

Änderungen im österreichischen Datenschutzgesetz

Am 20. April 2018 hat die österreichische Bundesregierung das DSG geändert. Unter anderem wird in §11 die Datenschutzbehörde angewiesen, insbesondere bei erstmaligen Verstößen, nur zu verwarnen. Generell soll die Behörde die Verhältnismäßigkeit der Vorfälle berücksichtigen. DSGVO Strafen sind in Österreich jetzt beim ersten Vergehen nicht mehr vorgesehen.

In den letzten Tagen wurde das in den Medien gehyped („Österreich zieht dem Datenschutz die Zähne„, …). Die Meldung war besonders überraschend, da Andrea Jelinek, die Leiterin der Datenschutzbehörde, in einem Interview im Februar noch gesagt hat: „Geldbußen müssen wirksam sein„.

Was bedeutet das für die Praxis?

Hat Österreich die Strafen abgeschafft?

Auch ohne das neue österreichische Datenschutzgesetz fordert die DSGVO in Artikel 83, dass Strafen angemessen (aber wirksam) sein müssen. Die neuen österreichischen Regelungen bewirken, dass der Erstkontakt mit der Behörde nicht mit Strafe endet. Aber es ist zu erwarten, dass die Behörde sich bald darauf zurückmeldet und die Behebung der Beanstandungen prüfen wird.

Die neuen Regelungen haben Strafen nicht verboten. Aber auch die DSGVO fordert in Artikel 83 Angemessenheit von allfälligen Strafen (nicht nur in Österreich). Es muss bei der Bemessung von Strafen auf den tatsächlichen Schaden, die gesetzten Maßnahmen und die Kooperation mit der Behörde Rücksicht genommen werden. Es wird aber auch betont, dass die Strafen wirkungsvoll sein sollen.

Daraus ergibt sich, dass nichts zu tun und auf Straffreiheit zu hoffen eine schlechte Strategie ist.

Ein gutes Verfahrensverzeichnis ermöglicht es Ihnen angemessene Maßnahmen zu setzen. Damit können Sie mögliche Schäden und Strafen effektiv minimieren.

Was bringt die Änderung in Österreich wirklich?

Die Änderung in Österreich gibt den Unternehmen die Rechtssicherheit, dass die DSGVO nicht mit extremer Härte ausgelegt wird.  Die Regelung, dass beim ersten Verstoß verwarnt werden muss, ist ein Joker, der uns viel von dem Stress was passieren könnte, nimmt. Aber es ist keine Freikarte das Gesetz zu ignorieren.

Ohne Vorbereitung ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörde mehrere Verstöße findet und sich gezwungen sieht wirksame Strafen zu verhängen, sehr groß.

Category iconNews Tag iconDSG,  DSGVO,  Österreich,  Strafen

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