Die Frage, ob WhatsApp am Firmentelefon genutzt werden darf, wird häufig gestellt. Die Antwort ist Nein. Wir möchten aber genauer erläutern, warum die Nutzung nach DSGVO nicht zulässig ist.
WhatsApp AGB
Die Grundlage der Nutzung von WhatsApp sind deren AGB. Dort heißt es unter anderem:
Im Einklang mit geltenden Gesetzen stellst du uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp Nutzern und anderen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung, darunter sowohl die Nummern von Nutzern unserer Dienste als auch die von deinen sonstigen Kontakten.
In früheren Versionen der AGB hieß es sogar, dass der Nutzer ausdrücklich erklärt, dass er die Zustimmung seiner Kontakte eingeholt hat. Dieser Passus ist im aktuellen Schriftsatz (Stand 08.11.2018) entfernt worden.
Rechtliche Beurteilung
Unabhängig von der Formulierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp ist diese Datenweitergabe für Firmen problematisch. Die DSGVO verbietet eine solche Datenübertragung, sofern nicht eine Ausnahme lt. Artikel 44ff geltend gemacht werden kann. Beispielsweise bedarf es einer expliziten Zustimmung der Betroffenen.
Allerdings gibt es selbst dann rechtliche Schwierigkeiten, Whatsapp schreibt nämlich weiters:
Die Datenschutzrichtlinie legt die Rechtsgrundlagen für unsere Verarbeitung von personenbezogenen Informationen über dich dar, darunter auch das Erfassen, Verwenden, Verarbeiten und Teilen solcher Informationen sowie die Übertragung und Verarbeitung solcher Informationen in die/den USA und andere/n Länder/n weltweit, wo wir Einrichtungen, Dienstleister, verbundene Unternehmen oder Partner haben bzw. einsetzen, und zwar unabhängig davon, wo du unsere Dienste nutzt.
Eine Datenübertragung in einen Drittstaat, wie die USA, ist nämlich nur zulässig, wenn der Empfängerstaat ein ähnliches Datenschutzniveau aufweist, wie die Europäische Union (ausg. explizite Zustimmung der Betroffenen). Die Verarbeitung in den USA ist rechtlich unkritisch, da hier das PrivacyShield-Abkommen besteht (weitere Informationen in unserem Beitrag EU-US Privacy Shield). Allerdings gibt WhatsApp an, auch in weitere Drittstaaten Daten zu übertragen, ohne diese explizit aufzuzählen. Damit ist unklar, ob das geforderte Datenschutzniveau erreicht ist und Firmen können keine explizite Zustimmung einholen, da dafür zumindest das Empfängerland angeführt werden muss.
Ausblick
Es ist fraglich, ob WhatsApp bzw. Facebook ihre AGB spezifizieren und somit die Nutzung von WhatsApp für Firmen ermöglichen. Solange hier nicht nachgebessert wird, raten wir von der Nutzung ab. Andernfalls riskieren Firmen Strafen durch die Aufsichtsbehörde. Die DSGVO sieht bis zu 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes bzw. € 20 Millionen als Höchststrafe vor.