Das Widerspruchsrecht steht jeder betroffenen Person zu. Die Daten des Betroffenen/der Betroffenen dürfen nach Geltendmachung des Widerspruchsrechts nicht weiter verarbeitet werden. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen der Verantwortliche den Widerspruch ablehnen kann:
- der Verantwortliche kann zwingende Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche die Interessen, Rechte und Freiheiten des Betroffenen überwiegen
- die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
- die Verarbeitung erfolgt zu wissenschaftlichen, historischen oder statistischen Zwecken und ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich
Weiterführende Informationen, die es bei der Handhabung von Betroffenenfragen zu beachten gilt, finden Sie hier.