Grundsätzlich gilt die DSGVO nicht für Verarbeitungen aus dem persönlichen und familiären Bereich. Trotzdem ist eine Strafe für Privatpersonen möglich.
Das bedeutet aber nicht, dass nicht auch Privatpersonen belangt werden können. In Deutschland wurde eine Strafe von 2.620 EUR gegen eine Privatperson ausgesprochen, die eine Wut E-Mail an 160 Personen geschickt hat und alle Adressen in BCC eingetragen hat statt unter CC. Diese Mail ist eine Veröffentlichung und keine „Datenverarbeitung im persönlichen oder familiären Bereich“ und unterliegt damit der DSGVO.
In Österreich gibt es zum Beispiel Strafen gegen Privatpersonen in der Höhe von 330 EUR für das Verwenden einer Dash-cam, die mit den Grundrechten für Betroffene der DSGVO begründet wurde.