• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
easy GDPR - we make compliance with GDPR easy

easyGDPR

We make implementing General Data Protection Regulation Easy

  • Home
  • Leistungen
    • Software
      • Quickcheck
      • easyGDPR lite
      • easyGDPR standard
      • Betroffenenanfragen
      • Sophos
    • IT Security
    • Netzwerk-Check
    • KMU DIGITAL 2.1
    • Beratungen
      • DSGVO
        • Beratung
        • Onlineberatung
      • Cybersecurity
    • Schulung
      • Datenschutz
      • Cybersecurity
  • Partner
    • Bonusprogramm
  • DSGVO
    • DSGVO News
    • FAQ
    • DSGVO Entscheidungen
    • DSGVO Strafen
    • DSGVO Gesetzestext
  • Shop
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Anmeldung Schulung
    • Newsletteranmeldung
  • Login
    • Bonuspartner
    • easyGDPR Software
  • Deutsch
  • Englisch

Benachrichtigung von betroffenen Personen im Zuge einer Sicherheitsverletzung

20/11/2019 by Maria Steindl-Schindler

Im Bescheid vom 8. August 2018, GZ: DSBD084.133/0002-DSB/2018, hatte sich die DSB mit den Voraussetzungen, unter welchen die Datenschutzbehörde von datenschutzrechtlich Verantwortlichen verlangen kann, eine nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO gebotene Benachrichtigung nachzuholen, zu befassen. Der Verantwortliche meldete der Datenschutzbehörde, dass ein Suchtmittelbuch verloren worden sei, in dem von ca. 150 Patienten in unverschlüsselter Form der Name, der körperliche Gesundheitszustand sowie die verabreichte Menge des Suchtgiftes enthalten waren. Der Verantwortliche ging im vorliegenden Fall davon aus, dass die betroffenen Patienten nicht zu benachrichtigen Ausgewählte Entscheidungen der DSB www.dsb.gv.at dsb@dsb.gv.at DSB Newsletter 4/ 2018 3 seien, weil kein hohes Risiko für diese vorläge. Insbesondere könnten die verarbeiteten Daten in den „falschen Händen“ eine Bloßstellung bzw. einen Identitätsdiebstahl-/betrug nur mit großem Rechercheaufwand ermöglichen. Die DSB sah dies anders und trug dem Verantwortlichen die Benachrichtigung der Betroffenen auf. Begründet wurde dies damit, dass im Suchtgiftbuch auch Gesundheitsdaten gemäß Art. 4 Z 15 DSGVO enthalten waren. Ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen besteht nämlich jedenfalls, bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten, worunter auch Gesundheitsdaten fallen. Ausnahmen der Benachrichtigungspflicht gemäß Art. 34 Abs. 3 DSGVO lagen nicht vor. Dieser Bescheid ist rechtskräftig.

Category iconDSGVO Entscheidungen,  Österreich

Primary Sidebar

IT-Security Whitepaper Downloaden
  • Deutsch
  • Englisch
  • Jobangebote
  • Lizenzbedingungen für easyGDPR
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • DSGVO Begriffe
  • easyGDPR News
Auf unserer Website verwenden wir Cookies, um Ihnen alle relevanten Informationen anzuzeigen und Ihnen den bestmöglichen Komfort zu bieten. Durch den Klick auf “Alle Akzeptieren" sind Sie mit allen Cookies einverstanden. Unter Einstellungen können Sie auswählen, ob und welche Cookies Sie zulassen möchten.
EinstellungenAlle akzeptieren
Manage consent

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Analytics

Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
Analytische Cookies helfen uns zu verstehen, wie Sie als Besucher mit der Website interagieren. Aufgrund dessen erhalten wir INformationen wie Anzahl der Besucher, Absprungraten, Quellseiten usw.

Save & Accept