Die Deutsche Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz vor allem kleine Unternehmen und Onlineshops vor Existenz gefährdeten Datenschutzabmahnungen schützen.
Webseiten wurden vermehrt mittels Crawlern automatisiert nach minimalen Fehlern z.B. im Impressum durchsucht und Abmahnungen mittels Serienbrief verschickt.
Zwar ist es immer noch möglich bei Verstößen gegen die gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten abgemahnt zu werden, aber es besteht kein Anspruch mehr auf Kostenerstattung. Auch die Möglichkeit für Vertragsstrafen wurde eingeschränkt und die Sanktionen für kleine Unternehmen bei einfach gelagerten Fällen mit 1000 Euro gedeckelt. Wenn man ungerechtfertigt abgemahnt wird, soll man die Rechtskosten, die auch der Abmahnende geltend gemacht hat zurückbekommen.
Was tun wenn man eine Datenschutzabmahnung erhalten hat?
Handeln sie nicht vorschnell und unterzeichnen sie keine Unterlassung, selbst wenn die Abmahnung tatsächlich durch die DSGVO begründet sein soll. Halten Sie Rücksprache mit einem Anwalt.
Noch noch besser ist es, wenn sie es gar nicht so weit kommen lassen. Holen Sie sich Unterstützung von einem zertifizierten DSGVO Berater, der mit ihnen gemeinsam die Datenschutzerklärung ausarbeitet, die sie dann auf ihre Homepage stellen können.