• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
easy GDPR - we make compliance with GDPR easy

easyGDPR

We make implementing General Data Protection Regulation Easy

  • Home
  • Leistungen
    • Software
      • Quickcheck
      • easyGDPR lite
      • easyGDPR standard
      • Betroffenenanfragen
      • Sophos
    • IT Security
    • Netzwerk-Check
    • KMU DIGITAL 2.1
    • Beratungen
      • DSGVO
        • Beratung
        • Onlineberatung
      • Cybersecurity
    • Schulung
      • Datenschutz
      • Cybersecurity
  • Partner
    • Bonusprogramm
  • DSGVO
    • DSGVO News
    • FAQ
    • DSGVO Entscheidungen
    • DSGVO Strafen
    • DSGVO Gesetzestext
  • Shop
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Anmeldung Schulung
    • Newsletteranmeldung
  • Login
    • Bonuspartner
    • easyGDPR Software
  • Deutsch
  • Englisch

Löschung von Daten über ein anhängiges Ermittlungsverfahren bei der Führerscheinbehörde

20/08/2020 by Martin Schindler

Im Bescheid vom 16. Februar 2018 zur GZ: DSBD122.757/0002-DSB/2018 hatte sich die Datenschutzbehörde mit der Frage zu beschäftigen, ob die Führerscheinbehörde Daten über ein anhängiges Ermittlungsverfahren betreffend den Beschwerdeführer zu löschen hatte.

Konkret übermittelte eine Landespolizeidirektion Daten über ein anhängiges Ermittlungsverfahren gegen den Beschwerdeführer an die Beschwerdegegnerin in ihrer Funktion als Sicherheits- und Führerscheinbehörde. Die Beschwerdegegnerin legte diese Information über ein anhängiges Ermittlungsverfahren anschließend ihrer Beurteilung zur Verkehrsunzuverlässigkeit des Beschwerdeführers zu Grunde. Der Beschwerdeführer begehrte die Löschung dieser Daten betreffend das gegen ihn anhängige Ermittlungsverfahren, da für diese Übermittlung seiner Daten keine Rechtsgrundlage vorliegen würde.

Die Beschwerdegegnerin lehnte das Löschbegehren jedoch mit der Begründung ab, dass sie als Führerscheinbehörde eine Verkehrsunzuverlässigkeit bei erwiesenen, bestimmten Tatsachen annehmen dürfe. Was jedoch unter „erwiesen“ zu verstehen sei, stünde der Beschwerdegegnerin zur Beurteilung frei. Die Beschwerdegegnerin brachte darüber hinaus vor, dass sie die Begehung einer strafbaren Handlung als Vorfrage für die Entziehung der Lenkberechtigung gemäß § 38 AVG nach der eigenen Anschauung beurteilen müsse.


Im Ergebnis war dem Beschwerdeführer Recht zu geben: Bei Daten betreffend ein anhängiges Ermittlungsverfahren handelt es sich um „Strafdaten“ im Sinne des § 8 Abs. 4 DSG 2000, für die ein besonderer datenschutzrechtlicher Schutz vorgesehen ist. Demnach muss für „Strafdaten“ eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung vorliegen.


Nach dem klaren Wortlaut des Führerscheingesetzes wird eine Verkehrsunzuverlässigkeit nur bei (gewissen)
erwiesenen strafbaren Handlungen angenommen. Der bloße Verdacht reicht hierfür nicht aus. Die Datenschutzbehörde folgt somit der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (siehe dazu die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. Mai 2005, Zl. 2000/11/0065, und vom 16. Oktober 2012, Zl. 2012/11/0171, beide in Bezug auf § 7 Abs. 3 Z 1 Führerscheingesetz).


Da im gegenständlichen Fall zum Zeitpunkt des Empfangs der gegenständlichen strafrechtsrelevanten Daten lediglich der Verdacht bestand, der Beschwerdeführer könnte die einschlägigen strafbaren Handlungen begangen haben, lehnte die Beschwerdegegnerin das Löschbegehren des Beschwerdeführers zu Unrecht ab. Darüber hinaus wurde der Beschwerdeführer im Laufe des Verfahrens vor der Datenschutzbehörde auch von den gegen
ihn erhobenen Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen.
Es war folglich eine Verletzung im Recht auf Löschung festzustellen.

Dieser Bescheid ist nicht rechtskräftig.

Category iconDSGVO Entscheidungen,  Österreich Tag iconDaten löschen

Primary Sidebar

IT-Security Whitepaper Downloaden
  • Deutsch
  • Englisch
  • Jobangebote
  • Lizenzbedingungen für easyGDPR
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • DSGVO Begriffe
  • easyGDPR News
Auf unserer Website verwenden wir Cookies, um Ihnen alle relevanten Informationen anzuzeigen und Ihnen den bestmöglichen Komfort zu bieten. Durch den Klick auf “Alle Akzeptieren" sind Sie mit allen Cookies einverstanden. Unter Einstellungen können Sie auswählen, ob und welche Cookies Sie zulassen möchten.
EinstellungenAlle akzeptieren
Manage consent

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Analytics

Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
Analytische Cookies helfen uns zu verstehen, wie Sie als Besucher mit der Website interagieren. Aufgrund dessen erhalten wir INformationen wie Anzahl der Besucher, Absprungraten, Quellseiten usw.

Save & Accept