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Google Fonts -Abmahnungen

29/08/2022 by Maria Steindl-Schindler

Auch die Datenschutzbehörde hat sich jetzt zur aktuellen Abmahnwelle geäußert:

  • Es wird empfohlen die Website technisch prüfen zu lassen
  • Es besteht ein Auskunftsanspruch (innerhalb von 4 Wochen). Es muss daher entweder Auskunft über die erhobenen Daten (zB IP-Adresse in den Logfiles) geben oder eine Negativauskunft. Es wird darauf hingewiesen, das eine Vollmacht des Vertreters nötig ist, das personenbezogene Daten an eine Dritte Person (Anwalt) übermittelt werden dürfen. Bitte achten sie darauf, das diese Daten verschlüsselt per Mail verschickt werden müssen. Passwort darf nicht per Mail mitgeschickt werden.
  • Zum Thema Schadensersatzforderung erklärt die DSB das es nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich fällt
  • Keine Aussage gibt es in Bezug auf Unterlassungsanspruch
  • Die DSB prüft derzeit ob die DSGVO bei Google Fonts anzuwenden ist und ob IP Adressen unter personenbezogene Daten fallen

Unsere Empfehlung, zahlen sie nicht, aber reagieren sie fristgerecht auf die Abmahnung oder ersuchen sie um eine Fristverlängerung. Website prüfen ob sie überhaupt Google Fonts verwenden werden, wie ihre Website aufgebaut ist, alles was nicht aktuell eingesetzt und Dienste die nicht die DSGVO Richtlinien erfüllen entfernen.

Auf der Seite der WKO finden sie Musterbriefe für Ihr Antwortschreiben.

Warten sie nicht bis auch ihre Website ins Visier gerät, bringen sie ihre Website auf aktuellen Stand, checken sie Ihre Datenschutzerklärung und nehmen sie fragwürdige Dienste außer betrieb bis eine Entscheidung der Behörden gefallen ist.

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