• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
easy GDPR - we make compliance with GDPR easy

easyGDPR

We make implementing General Data Protection Regulation Easy

  • Home
  • Leistungen
    • Software
      • Quickcheck
      • easyGDPR lite
      • easyGDPR standard
      • Betroffenenanfragen
      • Sophos
    • IT Security
    • Netzwerk-Check
    • KMU DIGITAL 2.1
    • Beratungen
      • DSGVO
        • Beratung
        • Onlineberatung
      • Cybersecurity
    • Schulung
      • Datenschutz
      • Cybersecurity
  • Partner
    • Bonusprogramm
  • DSGVO
    • DSGVO News
    • FAQ
    • DSGVO Entscheidungen
    • DSGVO Strafen
    • DSGVO Gesetzestext
  • Shop
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Anmeldung Schulung
    • Newsletteranmeldung
  • Login
    • Bonuspartner
    • easyGDPR Software
  • Deutsch
  • Englisch

DSB- D124.0867/22 (2022-0.565.965), Verletzung im Recht auf Geheimhaltung: Die Weitergabe der neuen Wohnadresse an den Kindesvater trotz (ZMR) Auskunftssperre durch Gebietskörperschaft ist mangels gesetzlicher Grundlage unrechtmäßig

19/05/2023 by Jakob Guggenberger

Die Beschwerdeführerin hat gegen den Kindesvater ihres gemeinsamen Kindes eine einstweilige Verfügung erwirkt und hat nach ihrem Umzug in ein anderes Bundesland eine Auskunftssperre im Zentralen Melderegister (ZMR) eingerichtet. Daraufhin versendete die Beschwerdegegnerin, bei welcher es sich um eine Gebietskörperschaft handelte, ein Informationsschreiben an den Kindesvater. Auf diesem Informationsschreiben befand sich die neue Adresse der Beschwerdeführerin, welche sie im ZMR sperren hat lassen.
Die Beschwerdegegnerin begründete die gegenständliche Verarbeitung damit, dass in ihrem Programm zur Datenspeicherung „CRM“, eine Melde- bzw. Auskunftssperre manuell eingetragen werden muss. Eine Melde- bzw. Auskunftssperre im ZMR sei nicht ausreichend, damit im System eine Auskunftssperre erscheine. Daher würden die Kindeseltern die Beschwerdegegnerin aktiv über eine Auskunftssperre verständigen müssen. Darüber hinaus berief sich die Beschwerdegegnerin auf § 10 des Landeskinder- und Jugendhilfegesetz (LandesKJHG).
Die Datenschutzbehörde stellte insbesondere fest, dass keine gesetzliche Grundlage für die Weiterleitung an den Kindesvater vorlag, da gemäß § 10 Abs. 7 des LandesKJHG bei Zuständigkeitswechsel die Dokumentationen nur an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder den örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger zu übermitteln sind.
Darüber hinaus wäre es an der Beschwerdegegnerin gelegen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um dem berechtigten Interesse der Beschwerdeführerin auf Geheimhaltung ihrer (neuen) Adresse nachzukommen, etwa in dem vor Versendung von Schriftstücken automatisiert oder manuell der ZMR-Auszug auf eine Sperre kontrolliert wird, insbesondere in Fällen in denen eine einstweilige Verfügung oder Hinweise auf strafrechtliches Verhalten durch den Kindesvater vorliegt.
Daher kam die Datenschutzbehörde im Bescheid vom 16. September 2022, zur GZ: DSB-D124.0867/22 2022-0.565.965 zu dem Ergebnis, dass die gegenständliche Übermittlung durch die Beschwerdegegnerin an den Kindesvater durch das Fehlen einer qualifizierten rechtlichen Grundlage nicht rechtmäßig war, weshalb eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung vorliegt.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.

Quelle: DSB Österreich

Category iconDSGVO Entscheidungen

Primary Sidebar

IT-Security Whitepaper Downloaden
  • Deutsch
  • Englisch
  • Jobangebote
  • Lizenzbedingungen für easyGDPR
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • DSGVO Begriffe
  • easyGDPR News
Auf unserer Website verwenden wir Cookies, um Ihnen alle relevanten Informationen anzuzeigen und Ihnen den bestmöglichen Komfort zu bieten. Durch den Klick auf “Alle Akzeptieren" sind Sie mit allen Cookies einverstanden. Unter Einstellungen können Sie auswählen, ob und welche Cookies Sie zulassen möchten.
EinstellungenAlle akzeptieren
Manage consent

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Analytics

Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
Analytische Cookies helfen uns zu verstehen, wie Sie als Besucher mit der Website interagieren. Aufgrund dessen erhalten wir INformationen wie Anzahl der Besucher, Absprungraten, Quellseiten usw.

Save & Accept