Ein Deutscher Gastronom verfasste zur Nachverfolgung möglicher COVID-19 Infektionsketten eine Liste in welche seine Gäste sich eintragen mussten. Diese Kontaktliste war jedoch offen ausgelegt und für jeden ersichtlich. Auf Grund dessen verhängte die Datenschutzbehörde ein Bußgeld in der Höhe von 100 Euro.
Videoüberwachung von Mitarbeitern Kunden und Passanten
Ein Gastronom in Deutschland hatte in seinem Lokal Verhältnismäßig zu viele Videokameras installiert, welche während der Öffnungszeiten seine Kunden, Mitarbeiter und die Umgebung des Lokals unrechtmäßig erfasst. Des Weiteren konnte er diese umfangreiche Überwachung gegenüber der Datenschutzbehörde nicht begründen.
Polizei Datenbank für private Zwecke missbraucht
Ein Polizist hatte die Datenbank der Polizei zum wiederholen Mal für private Zwecke genutzt. Mit diesen Abfragen wollte er sich Information über Personen in seinem Umfeld verschaffen (z.B. Ex-Freundinnen oder Nachbarn). Er erhielt auf Grund dieses Vergehens ein Bußgeld in der Höhe von 600 Euro.
Werbeanrufe ohne Einwilligung
Das Call-Center KiKxxl GmbH wurde von verschiedenen Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen beauftragt Werbeanrufe zu tätigen. Es lag dafür jedoch keine einvernehmliche Einwilligung vor. In Folge dessen beschwerten sich viele der Betroffenen bei dem Unternehmen. Dies hielt das Call-Center aber nicht davon ab weiterhin diese unerwünschten Werbeanrufe durchzuführen.
Online Shop mit veralteter Software
Die niedersächsische Datenschutzbehörde stellte bei Ermittlungen gegen das Unternehmen fest, dass dieses eine veraltete Version von xt:Commerce verwendet, welche seit 2014 nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt wird. Unter anderem verwendet die Software noch die Hashfunktion MD5, welche schon seit mehreren Jahren nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht. Daher wäre es möglich gewesen mit minimalen Aufwand… […]
Unternehmen verweigert Datenschutzbehörde Zutritt
Bei einer unangekündigten Vor-Ort-Kontrolle verweigerte ein deutsches Unternehmen den Zugang zu seinen Geschäftsräumen. Daraufhin verhängte das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht ein Bußgeld in Höhe von 20.000 EUR. Nachdem der Beschuldigte Widerspruch gegen dieses Bußgeld eingelegt hat, wurde es auf 7.000 EUR herabgesetzt.
Betriebsräte müssen den Datenschutz einhalten
Laut Beschluss des Bundesarbeitsgerichts sind Betriebsräte zum Datenschutz verpflichtet Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsausschuss Einblick in die nicht anonymisierten Bruttoentgeltlisten zu gewähren. Die streitbefangene Einsichtnahme ist zwar auf eine personenbezogener Daten gerichtet. Das ist aber zulässig. Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt: Zunächst definierte das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Begriff und griff dabei auf… […]