Datenschutz wurde für viele Jahre in vielen Unternehmen vernachlässigt. So wurden Daten weiterhin gespeichert, obwohl diese nicht mehr benötigt wurden. Bei Unternehmen haben sich dadurch „Daten-Friedhöfe“ gebildet, mit personenbezogenen Daten die nicht gelöscht wurden aber auch nicht mehr in Verwendung sind. Oftmals herrscht Unsicherheit, ob Daten eventuell später nochmals benötigt werden.
Vor Einführung der DSGVO wurden diese Umstände weitestgehend akzeptiert, seit dem 25. Mai 2018 hat sich jedoch das Datenschutzverständnis grundlegend verändert. Die Datenschutzbehörden führen deutlich mehr Kontrollen durch und verhängen empfindliche Geldstrafen. Betroffenen Personen verlangen zudem eine Datenauskunft oder legen Beschwerde bei der Behörde ein, sofern das Unternehmen Daten nicht umgehend löscht.
Für Unternehmer bedeutet die Datenschutz-Grundverordnung vorallem, dass bestehende Geschäftsprozesse angepasst werden müssen. Löschfristen, Betroffenenrechte, Data-Lifecycle-Management, Rechtsgrundlagen, Sicherheit der Verarbeitung, Verarbeitungsverzeichnis und viele Begriffe mehr prasseln auf das Management hinein. Ohne externer Unterstützung sind die Vorgaben des Datenschutzes nicht mehr einzuhalten.
Datenschutz ist jedoch kein Thema der Unternehmensführung alleine sondern betrifft alle Personen im Unternehmen. Die besten Prozesse sind wirkungslos, wenn die Mitarbeiter die Vorgaben nicht einhalten. Daher bedarf es Trainings für jene Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten.
In unserem Workshops erfahren Sie, wie diese die definierten Prozesse einhalten, Datenlecks verhindern oder mit Betroffenenanfragen umgehen. Auch die Erstellung des verpflichtenden Verfahrensverzeichnisses kann nach entsprechender Schulung durch einen Mitarbeiter übernommen werden.
Im Bereich Datenschutz bieten wir aktuell folgende Trainings an:
- Workshop DSGVO fit mit easyGDPR (inkl. easyGDPR Lizenz)
- DSGVO und Cyberkriminalität – Gefahren rechtzeitig erkennen