Abfragen aus polizeilichen Systemen zu Personen im familiären Umfeld
Der Polizist fragte Informationen über Personen in seinem familiären Umfeld aus Polizeisystemen abgefragt, welche nur zu privaten Zwecken dienten.
Aufgrund des Verdachts, dass der Beamte gegen den Schutz von privaten Informationen verstoßen hatte, wurde vor der Verhängung eines Bußgeldes durch die hessische Datenschutzbehörde eine strafrechtliche Untersuchung gegen ihn eingeleitet. Jedoch konnte keine Weitergabe von Informationen an Dritte nachgewiesen werde, weswegen die Ermittlungen eingestellt wurden.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Daher kein genaues Datum im Tätigkeitsbericht der hessischen Datenschutzbehörde entnommen werden konnte, wurde hier das Datum mit dem 31.12.2021 angegeben.
Entscheidungsdatum:
31.12.2021
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 1,800,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Tätigkeitsbericht 2021 des HBDI