Aufzeichnung von Dashcam in Straßenverkehr
Ein Polizist, der Polizei Hamburg, entdeckte eine Dashcam an der Windschutzscheibe eines Autos, was dazu führte, dass der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Untersuchungen durchführte.
Im Laufe der Untersuchung stellte die Behörde fest, dass die Dashcam während die ganze Zeit aufzeichnete. Dabei wurden Kfz-Kennzeichen von Verkehrsteilnehmern, Fußgänger als auch Radfahrer deutlich erkennbar aufgenommen. Des Weiteren besitze die Dashcam die Funktion, dass nur auf Anlassbezogen aufgenommen wird, welche der Bußgeldempfänger nicht aktiviert hatte.
Der HmbBfDI verhängte wegen dieses Verstoßes ein Bußgeld im mittleren dreistelligen Bereich.
Entscheidungsdatum:
31.12.2022
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datensammlung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 0,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Quelle:
Jahresbericht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit