Auswertung von Kundendaten ohne Rechtsgrundlage durch Hannoversche Volksbank
Die Hannoversche Volksbank hat ohne Rechtsgrundlage, die Daten ihrer aktuellen und früheren Kunden hinsichtlich ihres Online-Nutzerverhaltens analysiert.
Dabei wurden Informationen über die Häufigkeit von App-Store käufen, wie oft der Kontoauszugdrucker verwendet wurde als auch die Höhe der im online Banking getätigten Überweisungen analysiert. Diese Informationen sollten dazu dienen um zu ermitteln, welche Kunden digital affin sind und wer Werbung und vertragsrelevante Inhalte digital adressatengerecht erhalten sollte.
Es wurde ein nicht namentlich genannter Dienstleister dazu beauftragt, die gesammelten Informationen auszuwerten, wobei die Ergebnisse mit Informationen einer Wirtschaftsauskunftei verglichen und ergänzt wurden.
Obwohl der Bußgeldempfänger die Betroffenen über die Analyse im Vorfeld informiert hatte, wurden die Betroffenen aber nicht nach deren Einwilligung gefragt. Nach Auffassung der LfD Niedersachsen konnte die Bank die Datenauswertung auch nicht auf ihr berechtigtes Interesse stützen, da das Erstellen von Profilen für Werbezwecke durch die Auswertung großer Datenbestände nicht zulässig ist und die Interessen der Betroffenen überwiegen.
Es wurde jedoch begünstigend für die Hannoversche Volksbank gewertet, dass die Ergebnisse der Analyse nicht verwendet wurden und im Laufe der Ermittlungen mit der Datenschutzbehörde kooperiert wurde.
Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig.
Entscheidungsdatum:
28.07.2022
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 900,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung