Bekanntgabe personenbezogener Daten über die sozialen Medien
Mitarbeiter eines staatlichen Teams zur Überwachung der Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen erwarben Arbeitsschutzbekleidung in einem Einzelhandelsgeschäft. Einer der Mitarbeiter fotografierte die Aufzeichnungen des Teams über die Überwachungsanlage ab und gab die Fotos an einen Bekannten weiter. Später wurden die Fotos auch in den sozialen Medien veröffentlicht.
Entscheidungsdatum:
29.08.2022
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Ja
verhängte Geldstrafe:
€ 200,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
15. Auskunftsrecht der betroffenen Person
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Tätigkeitsbericht