Belgien: Bürgermeister verstößt gegen DSGVO für Wahlkampf
Ein Architekt kam während einer Einteilungsänderung mit dem Bürgermeister einer belgischen Stadt in Kontakt. Bei dieser Gelegenheit wurden die Email Adressen der Beschwerdeführer an dessen Büro übermittelt. Der Bürgermeister nutzte jedoch die „Antworten“-Funktion einen Tag vor Kommunalwahlen, um seine Wahlbotschaft an genannte Beschwerdeführer zu übermitteln.
Laut DSGVO dürfen Daten nur für den Zweck verarbeitet werden, für welchen sie ursprünglich übermittelt wurden . Der Bürgermeister hat diese Email Adressen bekommen, um sich wegen der Einteilungsänderung an die Beschwerdeführer wenden zu können. Jede weitere Verwendung der Daten ist, ohne zusätzliche Zustimmung der betroffenen Personen, illegal. Deshalb hat die Datenschutzbehörde eine Strafe von € 2.000,- verhängt. Obwohl die Strafe gering ist, sendet sie doch eine wichtige Nachricht: Datenverarbeitende Institutionen müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein, auch im öffentlichen Amt.
Entscheidungsdatum:
28.05.2019
Land:
Belgien
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 2,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Entscheidung der belgischen Datenschutzbehörde (französisch/flämisch)