Belgien: Strafe wegen mangelhafter Datenschutzerklärung
Der Betreiber einer Website wurde wegen einer mangelhaften Datenschutzerklärung zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. Auf der Website werden juristische Nachrichten publiziert. Obwohl das Zielpublikum Belgier und Belgierinnen sind, wurde die dortige Datenschutzerklärung ausschließlich in englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
Weiters war die Datenschutzerklärung nicht leicht auffindbar und enthielt Hinweise auf das neue Datenschutzgesetz in Kalifornien. Es liegt daher Nahe, dass diese einfach nur von einer anderen Website kopiert wurde.
Weiters fehlte ein Hinweis auf den/die Verantwortliche sowie die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung. Auch in weiteren Punkten war die Erklärung mangelhaft.
Aufgrund der mehrfachen Verstöße verhängte die Datenschutzbehörde eine Geldstrafe in Höhe von € 15.000,-, wobei der Jahresumsatz des Unternehmens bei ca. 1.7 Mio Euro lag.
Entscheidungsdatum:
17.12.2019
Land:
Belgien
Art des Verstoßes:
Informationspflicht verletzt
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 15,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
Unbekannt
Quelle:
Mitteilung der belgischen Datenschutzbehörde (flämisch)