Bußgeld für Callcenter wegen unerlaubter Werbung
Das Deutsche Callcenter-Unternehmen SG Sales and Distribution GmbH erhielt eine Strafe von 300.000€ von der Bundesnetzagentur. Das Callcenter hatte über 1.400 Verbraucher kontaktiert, um sie zum Abschließen von Verträgen mit Strom- und Gaslieferanten zu bewegen. Die Betroffenen hatten keiner Werbung zugestimmt, daher waren diese Anrufe illegal.
Zusätzlich nutzte das Callcenter manipulative Gesprächsführung und andere hinterhältige Tricks, um Verbraucher von einem Wechsel zu überzeugen. Sie stellten sich zum Beispiel als „unabhängige Tarifoptimierer“ vor, gaben Verbrauchern unwahre oder irreführende Informationen zur Entwicklung der Energiepreise oder gaben sich als Mitarbeiter des aktuellen Energielieferanten des Verbrauchers aus, um sich das Vertrauen der Betroffenen zu erschleichen. Teils traten die Mitarbeiter sogar als Angestellte einer fiktiven „Deutschen Stromoptimierungsbehörde“ oder gar der Bundesnetzagentur auf. Am Ende mancher Gespräche wurde den Betroffenen dann ein Vertragsabschluss unterstellt. Anrufverbote wurden ignoriert. Dafür winkte die Höchststrafe.
Entscheidungsdatum:
18.12.2018
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Betroffenenrechte missachtet
Betroffene Datensätze:
über 1.400
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 300,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
7. Bedingungen für die Einwilligung
Quelle:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/20181218_Telefonwerbung.html