Datenschutzverstöße beim Einsatz eines Dienstleisters zur Erprobung eines Fahrassistenzsystems bei Volkswagen
Es wurden Ermittlungen gegen Volkswagen aufgenommen, durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz, nachdem ein Testfahrzeug auf dem mehrere Kameras angebracht waren, 2019 in eine Verkehrskontrolle der österreichischen Polizei geraten war. Die verschiedenen Kameras dienten zur erfassung der Umgebung, wodurch ein neues Assistenzsystem getestet und trainiert werden soll. Bei der Polizeikontrolle sind gleich mehrere Datenschutzverstöße aufgefallen.
So wurden das Fehlen von Informationen für Betroffene über die Datenverarbeitung der Aufnahmen durch Hinweisschilder, die fehlende Regulierung der Tätigkeit des beauftragten Dienstleisters und die nicht ordnungsgemäße Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten als Datenschutzverstöße gewertet.
Des Weiteren wurden keine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt, wenngleich dies aufgrund des Risikos für Betroffene erforderlich gewesen wäre.
Volkswagen kooperierte während der Untersuchung mit der Datenschutzbehörde und akzeptierte den Bußgeldbescheid.
Entscheidungsdatum:
26.07.2022
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 1,100,000,-