Datenfriedhof: 14.5 Millionen Euro Strafe
Die in Deutschland ansässige Immobiliengesellschaft Deutsches Wohnen SE speicherte viele personenbezogene Daten. Sie hatte jedoch zuvor weder geprüft, ob die Speicherung erlaubt ist noch ob die Daten überhaupt noch benötigt werden. Die Datenschutzbehörde ist auf das alte Archivsystem, das keine Möglichkeit für das Löschen der Daten vorsieht, bereits im Jahr 2015 gestoßen. Damals hat sie das Unternehmen mit Verbesserungsvorschlägen beraten. Im Jahr 2019 hatte die Immobiliengesellschaft aber immer noch keine Maßnahmen gesetzt. Es gab zwar Hinweise auf Vorbereitungen, jedoch haben diese Vorbereitungen nicht die unrechtmäßige Speicherung der Daten behoben.
Es war in einigen Fällen für Mieter der 165.000 Wohneinheiten und 2700 Geschäftsflächen sogar möglich, auf Daten von Vormietern zuzugreifen.
Aufgrund der widerrechtlichen Speicherung der Daten und dem Fakt, dass die Firma über vier Jahre lang nichts unternommen hat, um den Misstand zu beheben wurde eine Verwaltungsstrafe von 14.5 Millionen Euro verhängt. Datenfriedhöfe kommen leider häufig vor, wie die Berliner Datenschutzbeauftragte mitteilt. Diese Datenhaufen werden nicht mehr benötigt, aber dennoch gespeichert. Dies ist ein Verstoß gegen die DSGVO. Alle Daten müssen, sobald sie nicht mehr gebraucht werden, sofort gelöscht werden.
Entscheidungsdatum:
01.03.2019
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
technische Mängel
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 14,500,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
32. Sicherheit der Verarbeitung
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Pressemitteilung des Berliner-Landesdatenschutzbeauftragten