DSGVO Geldstrafe nach Facebook-Posting
Ein Arzt hat über mehrere Monate hinweg auf Facebook Ausschnitte von Patientenbriefen, Befunden und sonstigen ärztlichen Aufzeichnungen veröffentlicht. Betrachter konnten unter anderem den Patientennamen, Befunddaten, Diagnosen, Medikationsdaten, Sozialversicherungsnummern und einige weitere Daten von Patienten und behandelnder Ärzte erkennen können.
Die österreichische Datenschutzbehörde verhängte daher eine Geldstrafe in Höhe von € 600,- gegen den verantwortlichen Arzt.
Entscheidungsdatum:
19.10.2020
Land:
Österreich
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Ja
verhängte Geldstrafe:
€ 600,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
9. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten