DSGVO Strafe für neuen Eigentümer von Delivery Hero
Bei Delivery Hero SE mit Sitz in Berlin, ist es in der Vergangenheit zu zahlreichen Datenschutzverstößen gekommen. Die Firma hat eine Online Essensplattform betrieben, welche mittlerweile von takeaway übernommen wurde. takeaway.com wurde jetzt einer Strafe in der Höhe von € 195.407,00 verurteilt.
Grund waren unerwünschte Werbemails über die sich achte ehemalige Delivery-Hero-Kunden beschwert hatten. Obwohl ein Betroffener ausdrücklich der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke widersprochen hatte, erhielt er weitere 15 Werbe-E-Mails vom Lieferdienst. Weiters hatte Delivery Hero in zehn Fällen die Konten ehemaliger Kunden nicht gelöscht, obwohl diese jahrelang nicht mehr auf der Plattform aktiv gewesen waren.
Es lag somit keine Notwendigkeit vor,die Daten weiterhin zu speichern. In weiteren fünf Fällen wurde das Auskunftsrecht gegenüber Betroffenen missachtet. Lt. Artikel 15 DSGVO haben Betroffenen das Recht, Auskunft über Ihre personenbezogene Daten und den Zweck der Verarbeitung zu bekommen. Die Berliner Aufsichtsbehörde ging in diesem Fall von einem „grundsätzlichen, strukturellen Organisationsproblem“ aus.
Entscheidungsdatum:
23.09.2019
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Betroffenenrechte missachtet
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 195,407,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
15. Auskunftsrecht der betroffenen Person
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Pressemitteilung des Berliner Landes-Datenschutzbeauftragten