Einforderung von erfundenen Schulden
Eine Betroffene Spanierin wurde von dem Finanzunternehmen PRA IBERIA S.L. dauerhaft aufgefordert ausstehende Schulden zu begleichen. Da sich die Dame aber keiner Schulden bewusst war, kontaktierte sie die Bank und ersuchte um Auskunft. Diese Anfragen blieben jedoch unbeantwortet, wodurch sich die Betroffen an die Behörden wendete.
Das Bußgeld setzt sich aus jeweils 30.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO und gegen Art. 15 DSGVO zusammen.
Entscheidungsdatum:
27.07.2021
Land:
Spanien
Art des Verstoßes:
Informationspflicht verletzt
Betroffene Datensätze:
1
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 60,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
15. Auskunftsrecht der betroffenen Person
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Bußgeldbescheid der AEPD