Eni gas e luce SpA – 11,5 Mio. Bußgeld
Der Energie- und Gasversorger ENI führte in Italien ohne entsprechender Einwilligung Werbeanrufe durch. Es fehlten zudem die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), um Werbewidersprüche der Nutzer ordentlich zu verarbeiten. Weiters wurden die zulässigen Aufbewahrungszeiten überschritten, da nicht mehr benötigte Datensätze nicht gelöscht wurden. Daher wurde eine Geldstrafe von 8,5 Mio Euro ausgesprochen.
Zeitgleich teilte die italienische Datenschutzbehörde mit, dass ein zweites Bußgeld gegen das Unternehmen verhängt wurde. In diesem Fall wurde eine Geldstrafe in Höhe von 3 Mio. Euro verhängt.
In diesem Verfahren wurde festgestellt, dass Betroffene, obwohl diese eine Kündigung ausgesprochen hatten, heimlich eine Vertragsverlängerung im CRM (Customer-Relationship-Management, Programm u.a. zur Erfassung aller Kundeninteraktionen) vermerkt wurde. Bei der italienischen Aufsichtbehörde wurde eine Vielzahl an Beschwerden von Betroffenen registriert. Von diesen DSGVO-Verstoß waren ca. 7200 Personen betroffen. Das Unternehmen hat hierbei gegen Art. 32 (Sicherheit der Datenverarbeitung) sowie Art. 5 (Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten) der DSGVO verstoßen.
Entscheidungsdatum:
17.01.2020
Land:
Italien
Art des Verstoßes:
Betroffenenrechte missachtet
Betroffene Datensätze:
7200
Waren sensible Daten betroffen?:
Ja
verhängte Geldstrafe:
€ 11,500,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
32. Sicherheit der Verarbeitung
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Quelle:
Pressemitteilung der italienischen Datenschutzbehörde (englisch)