Entsorgung von Corona-Kontaktzettel im Wald
Ein Gastronom in Baden-Württemberg hat einen Beutel mit Corona-Kontaktzettel im Wald entsorgt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Daten nach den geltenden Bestimmungen der Corona-Nachverfolgung nach vier Wochen zu löschen. Das Entsorgen der Formulare in der Natur stellt einen unangemessenen Umgang mit den Kundendaten dar. Als Reaktion darauf hat die Datenschutzbehörde eine Geldstrafe von 500 Euro verhängt.
Entscheidungsdatum:
31.12.2022
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
nicht ausreichender Datenschutz
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Ja
verhängte Geldstrafe:
€ 500,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
Unbekannt