Entsorgung von Lieferscheinen in Altpapiercontainer
Ein Logistikunternehmen entsorgte Lieferscheinen, welche mehrere Informationen enthielten unter anderem: Vor- und Nachname, Adressen, abonnierte Zeitungen, Zustellinformationen und verschiedene Beschwerden von Empfängern. Diese wurden jedoch in einem öffentlichen Altpapiercontainer entsorgt.
Da das Unternehmen keine ausreichenden Kontrollmöglichkeiten hatte, konnte es seiner Meldepflicht im Falle von Datenschutzverletzungen nicht verlässlich nachkommen.
Es wurde keine spezifische Summe des Bußgeldes genannt, diese wurde jedoch als moderat beschrieben.
Entscheidungsdatum:
31.12.2022
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
nicht ausreichender Datenschutz
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 0,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
32. Sicherheit der Verarbeitung
33. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
34. Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Quelle:
Jahresbericht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit