Erschwerung des Widerrufes
ClickQuickNow Sp. z o.o. hat das Widerrufsrecht erschwert bzw. behindert. Die Datenschutzbehörde verhängt ein Bußgeld in der Höhe von € 47.000,-. Es wurden keine geeigneten technischen und organisatorische Maßnahmen getroffen, die einen einfachen und wirksamen Widerruf der Einwilligung und der Ausführung des Rechts auf Löschung ermöglichen.
Entscheidungsdatum:
13.11.2019
Land:
Polen
Art des Verstoßes:
Betroffenenrechte missachtet
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 47,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
12. Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
7. Bedingungen für die Einwilligung
Quelle:
Pressemitteilung der polnischen Datenschutzbehörde (englisch)