Erstellung von Videoaufnahmen von junger Frauen und Mädchen ohne Rechtsgrundlage
Im August 2020 wurden von dem Empfänger des Bußgeldes in einem Einkaufszentrum heimlich Videoaufnahmen von leicht bekleideten Mädchen gemacht. Das wurde von einem Passanten bemerkt, welcher den Sicherheitsdienst des Einkaufhauses alarmierte. Dieser verständigte die Polizei, welche im Rucksack des Bußgeldempfängers eine Kamera und 8 Speicherkarten sicherte, auf welchen in summe 156 Videodateien gefunden wurden. Diese Videodateien wurden in den Jahren von 2013 bis 2020 erstellt und zeigen insbesondere junge, weibliche Personen in knapper Bekleidung. Einige dieser Personen waren erkennbar jünger als 14 Jahre. Die Aufnahmen wurden an öffentlichen Orten wie Straßen oder Einkaufszentren gemacht.
Die betroffenen Personen wurden ohne ihr Wissen und Einverständnis, gezielt aufgenommen, wobei der Fokus der Aufnahmen im Gesäßbereich und Unterleib der Mädchen lag. In einigen Fällen näherte sich der Bußgeldempfänger bis auf wenige Zentimeter und folgte den Betroffenen bis zu 38 Minuten lang.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Entscheidungsdatum:
10.06.2021
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datensammlung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 5,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Tätigkeitsbericht 2021 HmbBfDI