€ 100 DSGVO Strafe für Bankfiliale
Ein Kunde wollte in einer Bankfiliale € 100 Euro in Türkische Lira wechseln lassen. Der Angestellte hatte den Nachweis der Identität nach § 5 Z2 Bundesgesetz zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarkt verlangt. Er fertigte hierfür eine Kopie des Führerscheins vom Betroffenen an. Diese Maßnahme ist allerdings erst bei Geldbeträgen ab € 1000,00 angemessen. Somit ist das Schutzniveau der personenbezogenen Daten des Betroffenen höher einzustufen und als rechtswidrige Berarbeitung anzusehen. Es wurde eine DSGVO Strafe von 100 EUR verhängt.
Entscheidungsdatum:
28.05.2020
Land:
Österreich
Art des Verstoßes:
Illegale Datensammlung
Betroffene Datensätze:
1
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 100,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
https://www.dsb.gv.at/documents/22758/115212/Newsletter_DSB_3_2020.pdf/90579856-6cb5-4206-823a-cacc724cf94e