Strafe gegen Opferschutz-Sachbearbeitung
Eine Sachbearbeiterin einer opferschutz-orientierten Justizbehörde leitete sensible Daten ohne Autorisierung auf ihr privates E-Mail Konto weiter.
In ihrem Beruf arbeitete Sie mit Tabellen die Informationen über Täter und Opfer. Diese Daten leitete die Sachbearbeiterin in dessen letzten Arbeitswoche auf ihr privates Konto weiter.
Ein Gericht befand die Angeklagte schuldig gegen den britischen Data Protection Act verstoßen zu haben. Neben einer bedingten Haft von drei Jahren wurde die Frau auch zur Zahlung einer Geldstrafe von £ 600,- verurteilt. Weiters ist eine Opferentschädigung von £ 20,- pro Fall zu entrichten. Es ist nicht bekannt viele Datensätze betroffen waren.
Entscheidungsdatum:
06.06.2019
Land:
Großbritannien
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 680,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Mitteilung der britischen Datenschutzbehörde ICO (englisch)