Gesundheitsberater griff unrechtmäßig auf Patientendaten zu
Der Bußgeldempfänger, ein früherer Gesundheitsberater, hatte während seiner beruflichen Tätigkeit auf unrechtmäßige Weise auf die medizinischen Akten von Patienten zugegriffen, obwohl keine geschäftliche Notwendigkeit dafür bestand. Das Gericht verurteilte ihn dazu, jeder betroffenen Person 250 GBP (308 EUR) als Entschädigung zu zahlen. Insgesamt betrug die Strafe 3000 GBP (3702 EUR).
Entscheidungsdatum:
05.08.2022
Land:
Vereinigtes Königreich
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
12
Waren sensible Daten betroffen?:
Ja
verhängte Geldstrafe:
€ 3,702,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
Unbekannt
Quelle:
ICO