Gesundheitsdaten einer Kindergärtnerin
Nach einem Vorfall, bei dem eine öffentliche Einrichtung von einer Person darauf hingewiesen wurde, dass die Behauptung einer Kindergärtnerin, zu 50% behindert zu sein, nicht der Wahrheit entsprach, verhängte die DSB ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro. Als Beweis für seine Aussage, hat der Bußgeldempfänger ein Gerichtsgutachten vorgelegt, welches gesundheitsbezogene Daten der Betroffenen enthielt. Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass dies eine unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten der Kindergärtnerin darstellte.
Entscheidungsdatum:
09.10.2022
Land:
Österreich
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
1
Waren sensible Daten betroffen?:
Ja
verhängte Geldstrafe:
€ 600,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
9. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Quelle:
Datenschutzbericht 2021 der DSB