Gesundheitseinrichtung in Ungarn – 1.500 Euro Geldstrafe
Das Unternehmen hat die privaten E-Mails eines ehemaligen Mitarbeiters nicht gelöscht und verarbeitete daher personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage. Weiters wurden Anforderungen an die Datenaufbewahrung nicht erfüllt. Somit wurde gegen Art. 6 DSGVO verstoßen.
Entscheidungsdatum:
12.11.2019
Land:
Ungarn
Art des Verstoßes:
Betroffenenrechte missachtet
Betroffene Datensätze:
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 1,500,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Mitteilung der ungarischen Datenschutzbehörde (ungarisch)