Interessenkonflikt von Datenschutzbeauftragten
Die Tochtergesellschaft eines unbenannten E-Commerce-Konzerns, erhielt ein Bußgeld da der Datenschutzbeauftragte einen Interessenkonflikt hatte.
Der Mitarbeiter, welcher vom Bußgeldempfänger als Datenschutzbeauftragter ernannt wurde, war auch Geschäftsführer bei 2 anderen Unternehmen, die demselben Konzern angehörten. Dabei hatte er die Aufgabe, die Tätigkeiten der beiden Unternehmen, im Hinblick auf Datenschutz zu überprüfen. Dass bedeutete aber auch, dass er auch seine eigenen Entscheidungen überprüfen hätte müssen. Dies stellte einen Verstoß gegen die Bestimmung der DSGVO dar, der Datenschutzbeauftragte seine Rolle frei von Interessenkonflikten ausüben können muss.
2021 hatte die BlnBDI das Unternehmen bereits wegen dieses Vorfalls verwarnt, jedoch hatte der Bußgeldempfänger den Datenschutzverstoß nicht behoben. Der Bußgeldbescheid ist derzeit noch nicht rechtskräftig.
Entscheidungsdatum:
20.09.2022
Land:
Deustschland
Art des Verstoßes:
nicht ausreichender Datenschutz
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 525,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
38. Stellung des Datenschutzbeauftragten
Quelle:
Pressemitteilung der BlnBDI