Italien: Energiefirma verstößt gegen DSGVO
Eine Energiefirma beauftragte ein albanisches Callcenter mit der Gewinnung neuer Kunden. Im Rahmen dieses Auftrags rief das Callcenter Personen aus dessen eigenen Datenbank an. Sollten die Angerufenen Interesse an einem Vertragswechsel zeigen, wurden die Telefonnummern und zusätzliche Informationen an den Energiekonzern übermittelt. Dieser rief dann die potentiellen Kunden zurück, um den Vertrag auszuhandeln.
Seit der Einführung der DSGVO gibt es neue gesetzliche Rahmenbedingungen für Unternehmen mit Sitz in der EU und Unternehmen, die Geschäfte innerhalb der EU tätigen . In diesem Fall kam es zu einem Verstoß gegen die DSGVO, da weder Callcenter noch Energiekonzern die Kunden über den Datentransfer informiert hatten. Außerdem haben beide versäumt, die Kunden über ihre Datenschutzrechte aufzuklären und sie über die Person des primären Datencontrollers aufzuklären.
Das Unternehmen wurde in 78 Verstößen wegen illegaler Datensammlung und 155 Verstößen wegen illegaler Datenverarbeitung schuldig befunden. Diese Verstöße geschahen in kurzen Abständen zueinander. Die Energiefirma musste zusammengerechnet € 2.018.000,- an Strafen zahlen. Obwohl die Strafe nach dem alten Datenschutzgesetz vergeben wurde, bleibt sie dennoch relevant. Auch die DSGVO sieht in den oben genannten Fällen Maßnahmen vor.
Entscheidungsdatum:
01.04.2019
Land:
Italien
Art des Verstoßes:
Informationspflicht verletzt
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 2,018,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
29. Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Mitteilung der italienischen Datenschutzbehörde (italienisch)