Nicht der Auskunftspflicht nachgekommen
Eine Ärztin wurde von der Datenschutzbeauftragten Sachsen mit einem Bußgeld belegt, da sie ihre Pflicht zur rechtzeitigen Auskunftserteilung verletzt hat. Durch ihr Verhalten hat die Ärztin gegen ihre Auskunftspflicht verstoßen.
Entscheidungsdatum:
17.01.2022
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Betroffenenrechte missachtet
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Ja
verhängte Geldstrafe:
€ 500,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
15. Auskunftsrecht der betroffenen Person
Quelle:
Tätigkeitsbericht