Nutzung des EWO-Systems, um die Adresse der Ex-Partnerin zu ermitteln
Der Polizist ermittelte mit Hilfe des EWO-Systems die neue Adresse der Ex-Partnerin, um diese im Anschluss aufzusuchen. Die Betroffene hatte im Anschluss den Bußgeldempfänger angezeigt.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Daher kein genaues Datum im Tätigkeitsbericht der hessischen Datenschutzbehörde entnommen werden konnte, wurde hier das Datum mit dem 31.12.2021 angegeben.
Entscheidungsdatum:
31.12.2021
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
1
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 600,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Tätigkeitsbericht 2021 des HBDI