Österreichische Post: 18 Millionen DSGVO-Strafe
18 Millionen Strafe plus 1,8 Millionen an Verfahrenskosten, so lautet das Urteil der DSB. Die Post hatte Profile von mehr als drei Millionen Österreichern angelegt. Es wurden Informationen über die Wohnadresse persönliche Vorlieben, Lebensgewohnheiten und auch mögliche Parteiaffinität gespeichert und an Parteien und Unternehmen weiterverkauft. Die Post legte Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein. Sie argumentiert, dass es als Direktmarketingunternehmen im eigenen Interesse liegt, diese Daten zu sammeln und zu verarbeiten. Der gesamte Verarbeitungsprozess ist somit Teil des Geschäftsmodells und daher unabdingbar. Die Führung der Post hofft, dass durch diese Argumentation die Geldstrafe in späteren Instanzen reduziert wird.
Entscheidungsdatum:
29.10.2019
Land:
Österreich
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
3 Mio.
Waren sensible Daten betroffen?:
Ja
verhängte Geldstrafe:
€ 18,000,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung