offene Kontaktdaten
Ein Deutscher Gastronom verfasste zur Nachverfolgung möglicher COVID-19 Infektionsketten eine Liste in welche seine Gäste sich eintragen mussten. Diese Kontaktliste war jedoch offen ausgelegt und für jeden ersichtlich. Auf Grund dessen verhängte die Datenschutzbehörde ein Bußgeld in der Höhe von 100 Euro.
Entscheidungsdatum:
28.01.2021
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
keinen Datenschutzbeauftragten benannt
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 100,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
32. Sicherheit der Verarbeitung
Quelle:
Tätigkeitsbericht des HmbBfDI