Online Shop mit veralteter Software
Die niedersächsische Datenschutzbehörde stellte bei Ermittlungen gegen das Unternehmen fest, dass dieses eine veraltete Version von xt:Commerce verwendet, welche seit 2014 nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt wird. Unter anderem verwendet die Software noch die Hashfunktion MD5, welche schon seit mehreren Jahren nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht. Daher wäre es möglich gewesen mit minimalen Aufwand Passwörter zu entschlüsseln und Benutzerdaten zu missbrauchen.
Die Datenschutzbehörde sieht dies als eine Verletzung der Pflicht des Websitebetreibers, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, welche ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Schutzniveau gewährleisten. Es wurde daher ein Bußgeld in der Höhe von 65.500 Euro verhängt.
Entscheidungsdatum:
27.05.2021
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
technische Mängel
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 65,500,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
25. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
32. Sicherheit der Verarbeitung