Fußballtrainer filmt nackte Spielerinnen
Im Oktober des vergangenen Jahres flog der Trainer eines Mostviertler Fußballvereins auf. Spielerinnen entdeckten ein Handy, das in einer Jack ihrer Kabine steckte. Nach einer näheren Inspektion stellte sich heraus, dass das Handy die Spielerinnen die gesamte Zeit filmte, während diese nackt duschten. Der 27-Jährige Trainer dürfte dies bereits einige Jahre lang gemacht haben. Die Spielerinnen nahmen den Bildschirm des Handys mit ihrem eigenen Handy auf und erstatteten Anzeige.
Das Strafverfahren wurde jedoch im März eingestellt. Ein Fortführungsantrag wurde abgelehnt. Keine Konsequenzen für den Trainer? Die Datenschutzbehörde sieht das anders. Anfang Juli verhängte sie eine Strafe von 11.000€ – die zweithöchste Strafe in Österreich seit der Einführung der DSGVO. 10.000€ davon decken die Strafe, die restlichen 1.000€ die Verfahrenskosten.
Der Fußballtrainer hat sich beim Bundesverwaltungsgericht beschwert. Die Beschwerde betraf nicht die Schuld oder Unschuld des Angeklagten, sondern die Strafhöhe und rechtliche Schlussfolgerungen. Außerdem verhindert dieses Vorgehen, dass der Trainer zu einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor Gericht erscheinen muss – etwas was er sich sicher Ersparen möchte.
Entscheidungsdatum:
01.07.2019
Land:
Österreich
Art des Verstoßes:
Illegale Datensammlung
Betroffene Datensätze:
2
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 11,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
Unbekannt
Quelle:
derstandard.at Beitrag