POLAS-Abfrage zu einem Online-Verkäufer für private Zwecke
Der Polizist kaufte sich online einen Laptop und versuchte anschließend die Zahlungsweise zu ändern, ohne Erfolg. Infolgedessen fragte er im Polizei-Auskunftssystem POLAS Informationen des Verkäufers ab um ihm weitere Nachrichten zu schicken. In den Nachrichten nannte der Polizist das Geburtsdatum, Geburtsort, als auch seine aktuelle und frühere Wohnadresse des Betroffenen. Dadurch sollte der Verkäufer dazu gebracht werden, die Zahlungsweise doch noch zu ändern. Anstatt die Zahlungsweise zu änder, zeigte der Betroffe den Polizisten an.
Daher kein genaues Datum im Tätigkeitsbericht der hessischen Datenschutzbehörde entnommen werden konnte, wurde hier das Datum mit dem 31.12.2021 angegeben.
Entscheidungsdatum:
31.12.2021
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
1
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 400,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Tätigkeitsbericht 2021 des HBDI