Polizei Datenbank für private Zwecke missbraucht
Ein Polizist hatte die Datenbank der Polizei zum wiederholen Mal für private Zwecke genutzt. Mit diesen Abfragen wollte er sich Information über Personen in seinem Umfeld verschaffen (z.B. Ex-Freundinnen oder Nachbarn).
Er erhielt auf Grund dieses Vergehens ein Bußgeld in der Höhe von 600 Euro.
Entscheidungsdatum:
28.01.2021
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Ja
verhängte Geldstrafe:
€ 600,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Tätigkeitsbericht des HmbBfDI