SC Enel Energie SA – 6000 Euro Geldstrafe
Das Unternehmen SC Enel Energie SA hat bei der Verarbeitung von Kundendaten gegen mehrere Bestimmungen der DSGVO verstoßen (Art. 5. Abs. 1, Art. 7 Abs. 1, Art. 6 sowie Art. 21 Abs. 1).
Es wurden personenbezogene Daten nicht entsprechend der Grundsätze verarbeitet. Weiters konnte das Unternehmen die Einwilligung des Betroffenen für die Datenverarbeitung nicht vorweisen und konnte somit die Rechenschaftspflicht nicht erfüllen. Die Datenschutzbehörde stellte zudem fest, dass Widerspruch gegen die Datenverarbeitung ignoriert wurde.
Die Datenschutzbehörde verhängte daher zwei Geldstrafen zu je ca. 3.000 Euro gegen die Firma.
Entscheidungsdatum:
16.12.2019
Land:
Rumänien
Art des Verstoßes:
Betroffenenrechte missachtet
Betroffene Datensätze:
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 6,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
21. Widerspruchsrecht
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
7. Bedingungen für die Einwilligung
Quelle:
Mitteilung der rumänischen Datenschutzbehörde (rumänisch)