Sky Deutschland – 250.000 Euro Bußgeld
Sky ist ein kostenpflichtiger TV-Sender (Pay-TV) und hat bereits mehrmals unerlaubte Telefonwerbung für ein entsprechendes Abo betrieben. Bei der deutschen Bundesnetzagentur sind hierzu über 1.000 Anzeigen eingegangen.
Für diese verbotene Telefonwerbung hat Sky ein externes Call-Center Unternehmen beauftragt. Dabei wurden falsche Angaben zur Einwilligung des Betroffenen gemacht.
Der Pay-TV Sender legte gefälschte Nachweise vor und behauptete, dass die Betroffenen an Gewinnspielen der Firmen First Online Trading GmbH und Flow Factory Solutions GmbH teilgenommen haben und somit Ihre Einwilligung für Telefonwerbung gegeben hätten. Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur machten jedoc deutlich, dass diese Behauptungen falsch waren und die Internetseiten der angeführten Firmen von Betroffenen nicht besucht wurden, noch anderweitig eine Einwilligung eingeholt wurde.
Andere Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung wurden von Sky selbst begangen. Diese Betroffenen hatten zwar in der Regel eine Einwilligung zur Werbung erteilt, jedoch wurden diese anschließend widerrufen. Trotzdem wurden diese Personen mit Werbeanrufen belästigt, teilweise sogar mehrmals pro Tag. Die Betroffenen sprachen zeitweise von „Telefonterror“.
Die Bundesnetzagentur führte daher ein Verfahren gegen Sky, in welchem festgestellt wurde, dass Sky kein geeignetes System zur Verarbeitung und Dokumentation von Werbewiderrufen hatte. Das Unternehmen verstieß somit gegen § 7 Absatz 2 des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen.
Entscheidungsdatum:
23.12.2019
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Betroffenenrechte missachtet
Betroffene Datensätze:
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 250,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
13. Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
17. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
18. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
21. Widerspruchsrecht
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
7. Bedingungen für die Einwilligung