Sozialarbeiter muss 482,00 Euro zahlen
Ein ehemaliger Sozialarbeiter aus Großbritannien hat unrechtmäßig Daten von schutzbedürftigen jungen Menschen abgefragt und diese an ein Vermittlungsunternehmen übermittelt hat. Dieser Verstoß gegen §55 Data Protection Akt (DPA 1998, nationales Datenschutzrecht von Großbritannien) wurde vor Gericht verhandelt. Der angeklagte Sozialarbeiter bekannte sich diesbezüglich schuldig. Im Zuge des Schuldspruchs wurde eine Strafe in Höhe von 412 britischen Pfund (inkl. eines Opferzuschlags über 48 britischen Pfund) verhängt.
Entscheidungsdatum:
15.01.2020
Land:
Großbritannien
Art des Verstoßes:
Betroffenenrechte missachtet
Betroffene Datensätze:
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 482,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Quelle:
Mitteilung der britischen Datenschutzbehörde (englisch)