Strafe für Energieunternehmen wegen illegaler Telefonwerbung
Der Deutsche Energieversorger ENERGYsparks GmbH fasste eine Strafe von 300.000€ aus. Das Unternehmen betrieb aggressive Telefonwerbung ohne Einwilligung der Betroffenen. Auch nach mehrmaligen Anhörungen der Bundesnetzagentur wurde diese Praxis nicht geändert. Zusätzlich nutzte der Energieversorger Callcenter, die bereits wegen ihrer illegalen Anrufpraktiken abgestraft wurden, für Marketingzwecke.
Entscheidungsdatum:
10.12.2018
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
Betroffenenrechte missachtet
Betroffene Datensätze:
Tausende
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 300,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
7. Bedingungen für die Einwilligung
Quelle:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Presse/Pressemitteilungen/2018/20181210_Telefonwerbung.pdf?__blob=publicationFile&v=2