Strafe für Universitätsmedizin wegen Patientenverwechslung
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität in Rheinland-Pfalz (Deutschland) erhielt eine DSGVO Strafe von 105.000€. Diese Strafe wurde verhängt, nachdem das Krankenhaus bei einer Patientenverwechslung mehrfach gegen die DSGVO verstoßen hatte. Laut dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz soll diese Strafe auch einen anderen Zweck haben. Sie soll Krankenhäuser und andere Institutionen, die mit sensiblen Gesundheitsdaten arbeiten, zeigen, dass Misständen konsequent nachgegangen wird.
Entscheidungsdatum:
03.12.2019
Land:
Deutschland
Art des Verstoßes:
nicht ausreichender Datenschutz
Betroffene Datensätze:
1
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 105,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
9. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten