Strafe gegen Rousseau Plattform
Die rechtspopulistische Partei „5-Sterne Bewegung“ betreibt in Italien die Plattform Rousseau. Wegen unzureichender technischen Absicherung wurde der Auftragsverarbeiter einer Geldstrafe in Höhe von € 50.000,- verurteilt.
Vorgeschichte
Die Partei betreibt die Internetplattform Rousseau, auf welcher registrierte Benutzer unter anderem die Kandidaten für die bevorstehende EU-Parlamentswahl bestimmen konnten. Die Plattform wird im Auftrag der Bewegung von der Rousseau Gesellschaft zur Verfügung gestellt.
Im Sommer 2017 wurde diese Webseite Ziel einer Cyberattacke.
Die italienische Datenschutzbehörde „Garante“ stellte darauf eine Vielzahl an Verstößen gegen die DSGVO fest, unter anderem:
- Es fehlte ein System um starke Benutzer-Passwörter zu erzwingen. Dadurch waren sogenannte Brute-Force Attacken leicht durchführbar.
- Digitale Zertifikate wurden nicht durchgehend eingesetzt, dadurch war der Datentransfer zwischen Plattform und Benutzern nicht verschlüsselt und daher für Unbefugte mitlesbar.
- Die System-Administratoren teilten sich teilweise Konten. Desweiteren erfolgte die Rechtevergabe nicht nach einem Schema, dadurch hatten zuviele Personen Zugriff auf personenbezogene Daten.
- Zugriffe auf personenbezogene Daten wurden nicht protokolliert, dadurch kann nicht festgestellt werden, ob Daten gelöscht, verändert oder heruntergeladen wurden. Daher ist auch nicht klar wieviele Datensätze entwendet wurden.
- Die verwendete Software wurde nicht mehr vom Entwickler unterstützt, dadurch waren notwendige Updates umständlich bzw. nicht möglich
- Die kryptografischen Funktionen der verwendeten Software waren veraltet, wodurch die Benutzer-Passwörter etc. leichter errechnet werden konnten.
Entscheidung der Datenschutzbehörde
Die Behörde sah in diesen Mängeln einen Verstoß gegen Artikel 32 der DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) und verhängte eine Geldstrafe von € 50.000,-
Das besondere ist, dass diese Geldstrafe nicht gegen die 5-Sterne Bewegung verhängt wurde sondern gegen die Betreibergesellschaft der Rousseau-Plattform. Während die Partei als Verantwortlicher laut DSGVO agiert, ist die Rousseau-Gesellschaft lediglich der Auftragsverarbeiter. Welche Auswirkungen diese Entscheidungen noch hat wird die Zukunft weisen.
Erwähnenswert ist zudem, dass der ursprüngliche Vorfall zwar vor Inkrafttreten der DSGVO stattfand, trotzdem die DSGVO zur Anwendung kam. Die Datenschutzbehörde argumentierte diesen Umstand damit, dass die technischen Mängel auch nach dem 25. Mai 2018 bestanden.
Entscheidungsdatum:
17.04.2019
Land:
Italien
Art des Verstoßes:
technische Mängel
Betroffene Datensätze:
unbekannt
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 50,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
25. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
32. Sicherheit der Verarbeitung