Strafe gegen Arztpraxis
Beim Besuch seines Hausarztes stellte ein Privatperson fest, dass er offiziell einer anderen Praxis zugeteilt ist, obwohl er dort noch nie Patient war. Daraufhin wurde eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingereicht.
Im Zuge der Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Betroffene früher einen anderen Hausarzt hatte. Nachdem Wechsel wurde der Patient in der dortigen Software auf „inaktiv“ gesetzt.
Später wurde die Praxis jedoch verkauft, im Zuge des Patiententransfers wurden irrtümlich nicht nur die aktiven Patienten übertragen sondern auch alle inaktiven Patienten. Im Zuge des Wechsels wurden auch die staatliche Krankenkasse über den vermeintlichen Wechsel informiert.
Die Datenschutzbehörde sah einen Verstoß der Datenschutz-Grundverordnung und verhängte ein Bußgeld in der Höhe von 1000 Lew, was ca. € 500,- entspricht.
Entscheidungsdatum:
08.04.2019
Land:
Bulgarien
Art des Verstoßes:
Illegale Datenverarbeitung
Betroffene Datensätze:
1
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 500,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
9. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Quelle:
Mitteilung der bulgarischen Datenschutzbehörde (bulgarisch)